Resolution der Wirtschaftsinitiative Hemer zum Weiterbau der A46 / B7

Wirtschaft braucht eine leistungsfähige Infrastruktur!

Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Der Weiterbau der A46 / B7n von Hemer nach Arnsberg ist hier, wie schon im vorherigen BVWP-2003, im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft (Projektnummer A46-B7-G41-NW-T1-NW) und zählt damit, wie bisher, zu den notwendigen Aus- und Neubauprojekten.

Wir begrüßen diese Einordnung sehr und fordern, dass die Behandlung dieses Projektes nun in den folgenden Stufen mit derselben Dringlichkeit fortgeführt wird. Auch die nunmehr konzipierte differenzierte Lösung (A46 bis Menden, Fortführung als B7n bis Arnsberg) findet unsere Unterstützung.

Im Einzelnen fordert die Wirtschaftsinitiative Hemer von der Bundesregierung und Landesregierung NRW:

  1. Wir fordern mit der Verabschiedung des BVWP-2030 nun den verbindlichen Beschluss, dass das Verkehrsinfrastrukturprojekt „Weiterbau A46 / B7n“ mit hoher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
  2. Dieser vordringliche Bedarf ist bei der geplanten Ausweisung eines Naturschutzgebietes in der „Waldemei und Wannebach“ entsprechend zu berücksichtigen. Die allgemeine Formulierung der Schutzziele für das geplante Naturschutzgebiet lässt aktuell schwer abschätzen, ob sich negative Auswirkungen für die Linienplanung ergeben könnten. Keinesfalls darf die Ausweisung des Naturschutzgebietes die Linienführung der A46 behindern.
  3. Der Lückenschluss wird von der heimischen Wirtschaft seit langem gefordert und ist aus unserer Sicht auch volkswirtschaftlich dringend erforderlich, unter anderem auch, um den Leistungsaustausch zwischen den Teilregionen Südwestfalens zu stärken und das wichtige Zusammenwachsen der Wirtschaftsregion weiter voranzutreiben. Durch die Dringlichkeitseinstufung als „Vordringlicher Bedarf“ erwarten wir, dass der Lückenschluss bis zum Jahr 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen wurde.
  4. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Projektes ist in den nachfolgenden Stufen des Planungsverfahrens bei der Abwägung mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen. Eine in den Planungsstufen als verträglich erkannte Linie sollte dann auch gegen den Widerstand Einzelner durchgesetzt werden.

Für Bürger und Wirtschaft der Stadt Hemer ist es nicht länger hinnehmbar, dass die A46 an unserer Stadtgrenze endet und unsere Stadt mit Ziel- und Quellverkehr aus dem Sauerland verstopft und die wirtschaftliche Entwicklung behindert wird. Deshalb bitten wir Sie dringend, dem Bundesverkehrswegeplan nunmehr zu folgen und die Autobahn, wie dort vorgesehen, zu bauen. 40 Jahre Wartezeit sind genug!